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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitglieder und Unternehmenskunden von ben

Diese Fassung bildet die bestätigte Systemlogik von ben ab: bens als interne digitale Programmpunkte, Unternehmenskauf für Mitarbeitende, Gutschrift auf persönliche Wallets, Rewards durch Partnerbetriebe sowie Regeln zu Einlösung, Haftung, Missbrauch, Kündigung und technischen Ausfällen.

Stand: Juli 2026

Anbieter: i am ben GmbH, Sepp-Mayerl-Weg 15, 9991 Dölsach, ATU81986326

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des ben-Programms durch registrierte Mitglieder sowie den Erwerb von bens durch Unternehmen. Anbieterin des Programms ist die i am ben GmbH, Sepp-Mayerl-Weg 15, 9991 Dölsach, Firmenbuchnummer FN 650667 p, UID ATU81986326.

Diese AGB gelten für natürliche Personen, die sich für ben registrieren und das Programm als Mitglieder nutzen, für Unternehmen, die bens für Mitarbeitende oder zu anderen betrieblichen Zwecken erwerben, sowie für die Nutzung der digitalen Wallet, die Gutschrift, Verwaltung und Einlösung von bens innerhalb des ben-Systems.

Für Partnerbetriebe können ergänzende oder gesonderte Vereinbarungen gelten. Diese AGB regeln nicht abschließend die vertragliche Beziehung zwischen ben und Partnerbetrieben.

2. Beschreibung des ben-Programms

ben ist ein digitales Vorteils- und Rewardsystem mit regionalem Fokus. Ziel des Programms ist es, Mitglieder, Unternehmen und Partnerbetriebe über ein gemeinsames digitales System zu verbinden und dadurch regionale Wertschöpfung, Sichtbarkeit und Nutzung regionaler Angebote zu stärken.

Mitglieder können im Rahmen des Programms bens erhalten, in ihrer Wallet speichern und gemäß diesen AGB für verfügbare Rewards bei teilnehmenden Partnerbetrieben verwenden. Unternehmen können bens bei ben erwerben und diese berechtigten Mitarbeitenden über deren persönliche Wallet zur Verfügung stellen.

3. Definition der bens

bens sind interne digitale Programmpunkte innerhalb des ben-Systems.

bens sind kein Bargeld.

bens sind kein E-Geld.

bens sind kein Zahlungsmittel.

bens sind kein Spar- oder Anlageprodukt.

bens sind kein frei handelbares Wertpapier.

bens sind kein klassischer Gutschein.

bens begründen ausschließlich das Recht, innerhalb des ben-Systems nach Maßgabe dieser AGB und der jeweils aktuellen Programmlogik verfügbare Rewards einzulösen. Ein Anspruch auf Barauszahlung, Auszahlung in Geld, Verzinsung, Rücktausch oder freie Übertragbarkeit besteht nicht.

Die Darstellung eines rechnerischen oder kommunizierten Gegenwerts dient ausschließlich der internen Systemlogik, der Orientierung im Programm und der Definition von Rewards, begründet aber keinen auszahlbaren Geldanspruch gegen ben oder gegen Partnerbetriebe.

4. Registrierung und Mitgliedschaft

Die Nutzung von ben als Mitglied setzt eine ordnungsgemäße Registrierung voraus. Mitglieder sind verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen und diese bei Änderungen aktuell zu halten.

Zugangsdaten und Login-Informationen sind geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Das Mitglied haftet für alle Aktivitäten, die über sein Konto erfolgen, soweit es diese zu vertreten hat.

Ein Anspruch auf Registrierung oder dauerhafte Teilnahme am ben-Programm besteht nicht. ben ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen oder Konten zu sperren, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei Missbrauchsverdacht, falschen Angaben, Verstößen gegen diese AGB oder technischen bzw. rechtlichen Erfordernissen.

5. Arten der Gutschrift von bens

bens können insbesondere auf folgende Weise gutgeschrieben werden:

durch programmgemäße Nutzung bei teilnehmenden Partnerbetrieben,

durch Aktionen, Bonusmechaniken oder besondere Kampagnen im ben-System,

oder durch Erwerb durch ein Unternehmen und anschließende Gutschrift auf die persönliche Wallet eines berechtigten Mitarbeitenden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Art, Höhe oder Häufigkeit der Gutschrift besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die Gutschrift erfolgt nur, wenn die jeweilige Teilnahme oder Zuteilung technisch und organisatorisch korrekt erfasst wurde. ben ist berechtigt, fehlerhafte, doppelte oder irrtümliche Gutschriften zu korrigieren oder rückgängig zu machen.

6. Erwerb von bens durch Unternehmen

Unternehmen können bens bei ben auf Grundlage gesonderter Bestellungen, Angebote, Vereinbarungen oder Abrechnungen erwerben. Vertragspartner von ben im B2B-Bereich ist ausschließlich das jeweils kaufende Unternehmen.

Die vom Unternehmen erworbenen bens werden nach Maßgabe der Vereinbarung auf die persönlichen Wallets der vom Unternehmen benannten oder freigegebenen Mitarbeitenden gutgeschrieben. Die Mitarbeitenden werden dadurch nicht Vertragspartner des Unternehmenskaufs; ihre Nutzung der gutgeschriebenen bens erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser AGB für Mitglieder.

Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, nur berechtigte Mitarbeitende zu benennen, die rechtliche Zulässigkeit der Zuteilung im eigenen Unternehmen zu prüfen und alle internen, arbeitsrechtlichen, lohnsteuerlichen und sonstigen rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Zuteilung einzuhalten.

ben schuldet keine arbeits-, steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Einzelfallprüfung für das kaufende Unternehmen. Die steuerliche Behandlung von Mitarbeitergeschenken, Sachzuwendungen oder vergleichbaren Benefits richtet sich nach der jeweils geltenden Rechtslage und dem konkreten Einzelfall. Eine steuerliche Prüfung oder Abstimmung mit ben wird empfohlen.

7. Wallet und Kontoführung

Jedes Mitglied verfügt über eine persönliche digitale Wallet innerhalb des ben-Systems. In dieser Wallet werden verfügbare bens, deren Nutzung und gegebenenfalls deren zeitliche Gültigkeit angezeigt.

Die Wallet ist personenbezogen und darf nur vom registrierten Mitglied selbst genutzt werden. Eine gemeinsame Nutzung, missbräuchliche Nutzung oder Nutzung für Dritte ist unzulässig, sofern ben nicht ausdrücklich etwas anderes zulässt.

ben ist bemüht, die Wallet-Funktion möglichst unterbrechungsfrei bereitzustellen, schuldet jedoch keine jederzeitige ununterbrochene Verfügbarkeit.

8. Gültigkeit und Verfall

bens sind, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart oder kommuniziert wurde, ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift 24 Monate gültig.

Nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer verfallen die betreffenden bens automatisch und ersatzlos. Ein Anspruch auf Wiederherstellung, Ersatz, Auszahlung oder Verlängerung besteht nicht, sofern ben nicht freiwillig etwas anderes vorsieht.

Bei Einlösungen werden grundsätzlich die jeweils ältesten noch gültigen bens zuerst verwendet.

9. Rewards und Einlösung

bens können ausschließlich im ben-System für verfügbare Rewards bei teilnehmenden Partnerbetrieben verwendet werden.

Rewards werden von Partnerbetrieben oder im Rahmen des ben-Systems definiert und bereitgestellt. Jeder Partnerbetrieb kann Rewards innerhalb der jeweils vereinbarten Programmlogik selbst festlegen. Maßgeblich ist der jeweils im ben-System veröffentlichte Reward zum Zeitpunkt der Auswahl oder Einlösung.

Der für einen Reward hinterlegte ben-Wert orientiert sich grundsätzlich am regulären Bruttoverkaufspreis der jeweiligen Ware oder Dienstleistung und darf im Rahmen der Systemlogik kaufmännisch bzw. sachgerecht gerundet werden. Daraus ergibt sich jedoch weder ein auszahlbarer Geldwert noch ein Anspruch auf Einlösung zu einem bestimmten monetären Gegenwert außerhalb des ben-Systems.

Ein Anspruch auf bestimmte Rewards, bestimmte Mengen, bestimmte Verfügbarkeiten oder eine dauerhafte Einlösbarkeit besteht nicht. Rewards können zeitlich begrenzt, mengenmäßig beschränkt, nur an bestimmten Tagen verfügbar oder an zusätzliche Bedingungen des Partnerbetriebs geknüpft sein.

Die Einlösung setzt ein aktives, gültiges und nicht gesperrtes Mitgliedskonto voraus. ben ist berechtigt, eine Einlösung abzulehnen, wenn Missbrauchsverdacht, technische Fehler, unrichtige Kontostände oder sonstige sachliche Gründe vorliegen.

10. Rolle der Partnerbetriebe

Partnerbetriebe erbringen die jeweilige Reward-Leistung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Für Verfügbarkeit, Qualität, Beschreibung, gesetzliche Gewährleistung, Produktsicherheit, Öffnungszeiten, Terminvergabe und ordnungsgemäße Erfüllung des jeweiligen Rewards ist grundsätzlich der jeweilige Partnerbetrieb verantwortlich.

ben haftet nicht für Leistungsstörungen des Partnerbetriebs, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11. Keine Übertragbarkeit und kein Handel

bens sind grundsätzlich personenbezogen und nicht frei übertragbar. Sie dürfen nicht verkauft, abgetreten, verpfändet, verschenkt, getauscht oder sonst außerhalb der von ben vorgesehenen Systemlogik übertragen werden, sofern ben dies nicht ausdrücklich zulässt.

Auch Mitarbeitende erhalten durch die Gutschrift auf ihre Wallet kein frei handelbares Recht, sondern ausschließlich eine persönliche Nutzungsmöglichkeit innerhalb des ben-Systems.

12. Abrechnung und Korrekturen

Maßgeblich für den jeweils angezeigten Stand sind die im ben-System erfassten Daten. ben ist berechtigt, offensichtliche Irrtümer, Fehlbuchungen, technische Fehlzuteilungen, doppelte Gutschriften, missbräuchliche Transaktionen oder fehlerhafte Einlösungen zu berichtigen.

Unternehmen erhalten ihre Abrechnung nach Maßgabe der jeweils vereinbarten B2B-Konditionen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug binnen der angegebenen Zahlungsfrist fällig.

Im Fall von Rückabwicklungen, Fehlzuordnungen, Betrugsfällen oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Korrekturen kann ben bens nachträglich stornieren, zurückbuchen oder mit offenen Ansprüchen verrechnen.

13. Missbrauch und unzulässige Nutzung

Jede missbräuchliche, manipulative oder systemwidrige Nutzung des ben-Systems ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Mehrfachregistrierungen unter falschen Angaben, unbefugte Nutzung fremder Konten, technische Manipulationen, künstliche Generierung von Gutschriften, missbräuchliche Reward-Einlösungen, Weiterverkauf oder unerlaubte Weitergabe von bens sowie jede sonstige Nutzung entgegen diesen AGB.

Bei Verstößen ist ben berechtigt, Konten vorübergehend zu sperren oder dauerhaft auszuschließen, Gutschriften zu stornieren, Einlösungen zu verweigern und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

14. Technische Verfügbarkeit und Ausfälle

ben ist berechtigt, das System aus Wartungs-, Sicherheits-, Kapazitäts-, Weiterentwicklungs- oder sonstigen sachlichen Gründen vorübergehend ganz oder teilweise einzuschränken.

Bei technischen Störungen, Serverausfällen, Synchronisierungsfehlern, Angriffen Dritter, höherer Gewalt oder Ausfällen von Drittanbietern kann die Verfügbarkeit des Systems vorübergehend eingeschränkt sein. Während solcher Zeiträume kann es insbesondere zu Verzögerungen bei Anzeige, Gutschrift oder Einlösung von bens kommen.

ben haftet für technische Ausfälle nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe der Haftungsregelung in diesen AGB.

15. Haftung

ben haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ben nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung typischerweise vertraut werden darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, bloße Vermögensfolgeschäden, Datenverluste oder Schäden aus der Leistungserbringung von Partnerbetrieben ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen oder entsprechend begrenzt.

16. Widerruf und Verbraucherhinweise

Sofern bens von Mitgliedern nicht entgeltlich erworben, sondern im Rahmen des Programms gutgeschrieben werden, besteht insoweit regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht in Bezug auf die bloße Teilnahme am Programm.

Soweit über ben im Einzelfall entgeltliche Leistungen unmittelbar an Verbraucher angeboten werden sollten, gelten dafür die jeweils einschlägigen gesetzlichen Verbraucherrechte und gesonderten Bedingungen.

Unternehmenskäufe erfolgen ausschließlich B2B; ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht für Unternehmen nicht.

17. Laufzeit, Kündigung und Beendigung

Die Mitgliedschaft im ben-Programm läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Mitglied jederzeit beendet werden, sofern keine gesonderten Bindungen vereinbart wurden.

ben ist berechtigt, Mitgliedschaften oder Unternehmensteilnahmen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden, insbesondere bei Missbrauch, erheblichen Vertragsverstößen, Zahlungsverzug, rechtlichen Risiken oder Wegfall der technischen bzw. organisatorischen Grundlage des Programms.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft oder bei Schließung des Kontos verfallen nicht eingelöste bens mit Wirksamwerden der Beendigung, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Unternehmensteilnahmen richten sich ergänzend nach den jeweils gesondert vereinbarten B2B-Konditionen.

18. Änderungen des Programms und der AGB

ben ist berechtigt, diese AGB sowie die Programmlogik, die Wallet-Funktion, Einlösemechanismen, Reward-Strukturen, Gültigkeitsregeln und sonstige Systembestandteile sachlich gerechtfertigt zu ändern, weiterzuentwickeln oder einzustellen.

Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Soweit gesetzlich zulässig, gilt die fortgesetzte Nutzung nach Inkrafttreten der Änderung als Zustimmung.

19. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der gesonderten Datenschutzerklärung von ben.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucherrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der i am ben GmbH.